“Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der unselbständig beschäftigten Arbeitnehmer schreibt ein Lehrbuch über diesen Zweig der Juristerei. Als “Sonderrecht einer bestimmten Personengruppe wird es an den meisten Universitäten nur als
Nebenfach gelehrt. Dies wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht.
Fast 90 % aller Erwerbstätigen waren bei der letzten Erhebung im Jahr 1996 als Angestellte, Arbeiter oder Beamte abhängig beschäftigt. Selbst wenn
man die Beamten wegen ihres Sonderstatus außer acht lässt, sind immer noch mehr als vier fünftel der aktiven Bevölkerung im Geltungsbereich des Arbeitsrechts beschäftigt.
Das reale, für das Verhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern maßgebende Recht hat sich in den vergangenen Jahren zum “Richterrecht” entwickelt.
Viele für das Verhalten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern entscheidende Urteile finden ihre Begründung nur teilweise in den Gesetzestexten. Diesem Umstand hat auch die Bundesregierung mit der
Neuregelung des Betriebsverfassungsgesetzes noch in der laufenden Wahlperiode Rechnung getragen.
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